Der Konfirmandenunterricht dient der Vorbereitung der Konfirmation. Im Folgenden können Sie die Konfirmandenordnung unserer Kirchengemeinden lesen. Wenn Ihnen der Text zu lang ist, klicken Sie für eine kurze Zusammenfassung hier.

ORDNUNG FÜR DIE ARBEIT MIT KONFIRMANDINNEN UND KONFIRMANDEN
IN DER EV.-LUTH. ST.-ULRICHS-KIRCHENGEMEINDE HAIMAR
UND IN DER EV.-LUTH. ST.-KATHARINEN-KIRCHENGEMEINDE RETHMAR

Kirchenvorstände und Pfarramt haben am 19. und 28.l0.1992 gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14.12.1989 (Kirchliches Amtsblatt S. 154) folgende gemeinsame Ordnung beschlossen:

I
Grundsätze

Evangelisch-lutherische Kirche lebt von den Gaben Gottes in Wort und Sakrament.

Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Matthäus 28, 18-20)

Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen vertraut werden mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, besonders aber mit der biblischen Botschaft.

Es ist wichtig, daß die Mädchen und Jungen die Konfirmandenarbeit nicht als eine isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel vom Leben der Gemeinde kennenlernen.

Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze werden die nachstehenden Regelungen getroffen:

II
Dauer

Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebenten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über zwei Jahre. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr stattfindenden Konfirmation ab. Termin für die Konfirmation ist in Haimar am Sonntag nach Ostern und in Rethmar eine Woche später.

III
Anmeldung

Die Anmeldung der zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden erfolgt durch die Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Stammbuches und der Taufbescheinigung während der Büro- bzw. Sprechzeiten des Pfarramtes.

Der Termin wird rechtzeitig vorher im Gemeindebrief bekanntgegeben.

Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung eine Ausfertigung dieser 0rdnung.

Zu Beginn der Konfirmandenzeit wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem Elternabend eingeladen. An dem Elternabend wird über Form und Inhalt der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden informiert.

IV
Organisationsform

Zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehören Unterricht und Gottesdienst sowie Konfirmandentage und Freizeiten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.

Der Unterricht umfaßt insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden.

Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien wöchentlich am Dienstag im Pfarrhaus in Rethmar bzw. am Donnerstag im Haus der Begegnung in Haimar statt und umfaßt jeweils eine Unterrichtsstunde. Im ersten Jahr beginnt der Unterricht um 15.30 Uhr, im zweiten Jahr um 16.30 Uhr.

Der im Zusammenhang mit Konfirmandentagen oder Freizeiten erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Während der Konfirmandenzeit bzw. kurz nach der Konfirmation findet eine mehrtägige Freizeit statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht beantragen. Über die Freizeit wird vorher an einem Elternabend näher informiert.

Wenn Konfirmandinnen oder Konfirmanden aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. In jedem Fall legen sie eine entsprechende schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.

V
Arbeitsmittel

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden benötigen folgende Arbeitsmittel:

- Bibel (Übersetzung nach Martin Luther in der Revision von 1984)

- Gesangbuch

- Schnellhefter / Ringbuch DIN-A-4

- Schreibzeug und Buntstifte

VI
Teilnahme am Gottesdienst und Heiligen Abendmahl

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinden in Haimar, Dolgen, Evern und Rethmar teil. Eine regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst mindestens zweimal monatlich ist erwünscht und notwendig, wenn die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit dem gottesdienstlichen Leben vertraut werden sollen. Wer bis zur Konfirmation an weniger als 28 Gottesdiensten teilgenommen hat, wird mit seinen Eltern zu einem Gespräch gebeten, um zu klären, ob eine Konfirmation sinnvoll ist oder versagt werden muß. (Siehe Punkt IX)

Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden an den Gottesdiensten teilzunehmen. Das eigene Vorbild ist durch nichts zu ersetzen.

Noch nicht getaufte Konfirmandinnen oder Konfirmanden können während der Konfirmandenzeit getauft werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit dem Pfarramt abzusprechen.

Wenn getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen werden sollen, werden zuvor die Erziehungsberechtigten informiert.

VII
Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmandinnen und Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an den Elternabenden teilzunehmen. Während der Konfirmandenzeit finden 4 Elternabende statt.

VIII
Abschluß der Konfirmandenarbeit

Frühzeitig vor dem Abschluß der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden werden mit den Erziehungsberechtigten anläßlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

In der Schlußphase der Konfirmandenzeit stellen die Konfirmandinnen und Konfirmanden sich und das Gelernte in einem von ihnen mitgestalteten Gottesdienst vor. Zu diesem Gottesdienst werden die Erziehungsberechtigten, die Patinnen und Paten und die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher besonders eingeladen.

IX
Konfirmation

Aufgrund der Teilnahme an der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation.

Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn

- die Teilnahme am Unterricht und an den Gottesdiensten häufig versäumt worden ist,

- diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist,

- besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmandinnen oder Konfirmanden und den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über die Angelegenheit beraten.

Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten und gegen dessen Entscheidung bei dem Landessuperintendenten einlegen.

Eine kurze Zusammenfassung der Konfirmandenordnung
  • Angemeldet werden Jungen und Mädchen, die in die 7. Schulklasse kommen.

  • Der Konfirmandenunterricht beginnt nach den Sommerferien und endet nach ca. 19 oder 20 Monaten mit der Konfirmation.

  • Der Unterricht findet in Rethmar am Dienstag und in Haimar am Donnerstag statt.

  • Die Unterrichtszeit ist im ersten Jahr von 15.30-16.30 Uhr, im zweiten Jahr von 16.30-17.30 Uhr.

  • Zum Unterricht gehört auch die regelmäßige Teilnahme an mindestens 2 Gottesdiensten pro Monat.

  • Die Konfirmation ist in Haimar am Sonntag nach Ostern, in Rethmar eine Woche später.